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Software Vertrag Immotooler für Abo-Produkte

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Immotooler Vertrag
Zwischen: der Susy Systems UG, Auf dem Sand 25, 40721 Hilden
– nachfolgend: Anbieter –

und dem:  Kunden gem. Kundendateneingabe während des Bestellprozesses
– nachfolgend: Partner –

beide: die Parteien

Präambel
Der Anbieter hat das innovative Maklertool entwickelt und möchte es
Immobilienmaklern zum Verwalten ihres Portfolios und ihrer Kunden
anbieten.
Der Partner ist Immobilienmakler und möchte Immotooler nutzen.
Die Parteien schließen zu diesem Zweck den nachfolgenden

V E R T R A G.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
1.1 Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehungen und Rechtsverhältnisse
zwischen den Parteien untereinander die im Rahmen dieses Vertrages
erbrachten Leistungen.

1.2 Die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immotooler-Plattform finden ergänzende Anwendung.

1.3 Es können ergänzend zu einzelnen Optionen und Bestandteilen, die
von dem Partner gebucht werden, gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.

Wo dies der Fall ist, wird im Rahmen der Plattform
Immotooler darauf hingewiesen. Die AGB gelten dann ergänzend,
soweit sie den Regelungen in diesem Vertrag und den AGB von Immotooler nicht widersprechen.

1.4 Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Partners ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch dann, wenn in der Korrespondenz zwischen den Parteien auf solche
hingewiesen wird und ebenso dann, wenn in dieser Korrespondenz ausdrücklich auf
die Einbeziehung von solchen AGB („es gelten die AGB…“) hingewiesen wird.

1.5 Es werden die nachfolgenden Begriffsbestimmungen getroffen:
• „Immotooler“ ist die grundlegende Software und Plattform, die Gegenstand
dieses Vertrages ist.
• Pakete sind die unter Ziffer 4 näher beschriebenen Pakete, die Bestandteile
von Immotooler sind. Optionen sind gesonderte Leistungen, die optional vom
Partner gebucht werden können.
• Soweit nicht abweichend erläutert, ist mit „Kunde“ oder „Interessent“ der Kun
de des Partners bezeichnet.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter ist Betreiber von Immotooler und stellt dem Partner die Nutzung von
Immotooler als Software as a Service („SaaS“) im Rahmen des von dem Partner
gewählten Pakets nebst etwaigen Optionen zur Verfügung.
2.2 Dem Partner wird ermöglicht, die auf den Servern vom Anbieter (oder denen eines
von Anbieter beauftragten Dritten) gespeicherte und laufende Software über eine
Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene geschäftliche
Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
2.3 Der Partner kann über Immotooler seine Inhalte und Daten verwalten, Funktionen
von Immotooler für sich und seine Kunden nutzen, weitere Funktionen buchen und
mit dem Anbieter in Kontakt treten.
2.4 Der konkrete Umfang der Nutzungsmöglichkeit von Immotooler durch den Partner
ergibt sich aus der initial gewählten Variante (Ziffer 4) und/oder den während der
Vertragslaufzeit gewählten Optionen. Die Leistungsumfang der Plattform Immotooler
nebst Optionen ergibt sich im Übrigen aus dieser/diesen selbst.
2.5 Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle der Nutzung von Anwendungen
und Funktionen für Kunden oder Interessenten des Partners im Rahmen von
Immotooler, die Kunden nicht Vertragspartner des Anbieters werden. Für die
Vertragsverhältnisse zu seinen Kunden ist allein der Partner rechtlich verantwortlich
und verpflichtet.
2.6 Der Übergabepunkt auf die Systeme von Immotooler erfolgt über folgende URL:
https://app.immotooler.com
2.7 Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung
zwischen etwaigen IT-Systemen des Partners, seiner Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

3. Besondere Leistungen des Anbieters
3.1 Der Anbieter stellt Immotooler unter Einhaltung hoher Sorgfalts- und angemessener
Qualitätsstandards und des im Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen
Stands der Technik zur Nutzung bereit. Er wird nur bewährte Verfahren, Tools und
Werkzeug verwenden, deren Eignung er kennt, deren Ausführung er beherrscht und
die dem jeweils anwendbaren Stand der Technik entsprechen.
3.2 Der Anbieter nimmt die zur Erreichung und Sicherstellung der vereinbarten Nutzung
von Immotooler notwendigen Pflegemaßnahmen der Serversysteme und deren
Betriebssysteme, wie Versions- oder Releasewechsel, Updates, Patches, etc.
rechtzeitig vor oder lässt diese vornehmen.
3.3 Die Verfügbarkeit von Immotooler im Sinne der Erreichbarkeit soll mindestens 97%
im Jahresmittel betragen, wobei eine Unterbrechung am Stück nicht über 24
Stunden stattfindet. Wartungsfenster werden auf die Zeit zwischen 00:00 und 06:00 Uhr gelegt.
Der Anbieter informiert den Partner rechtzeitig vor der Durchführung einer Pflegemaßnahme,
die zu einer Einschränkung der Nutzung von Immotooler führt, sodass ein
reibungsloser Übergang gewährleistet werden kann.
3.4 Für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit verfügt der Anbieter über interne
Notfallpläne mit Sofortmaßnahmen. Die Daten sind auf einem Server innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland gespeichert (Ziffer 3.6).
3.5 Der Support durch den Anbieter erfolgt durch ein Ticket-System. Der Anbieter wird
sich innerhalb von 24h (werktags ohne Samstage) zu dem Ticket des Partners zu
rückmelden
3.6 Der Anbieter betreibt einen angemieteten Server für den Betrieb von Immotooler
nebst zusätzlichen Inhalten bei der Fa. Strato AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin. Es
besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung von Daten mit angemessenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Der Partner hat jederzeit
das Recht, diesen Vertrag nebst TOM einzusehen. Ändert sich der Anbieter des
Servers, wird der Anbieter den Partner hierrüber unverzüglich unterrichten.
3.7 Der Anbieter wird Immotooler stetig weiterentwickeln. Etwaige Änderungen und
Anpassungen der Software nebst Zusatzoptionen fließen in den laufenden Betrieb
ein. Der Anbieter ist nur dazu verpflichtet, den Partner über Änderungen und
Anpassungen vorab zu informieren, soweit diese Änderungen und Anpassungen
zu einer wesentlichen Funktionseinschränkung führen. In diesem Fall wird der Anbieter
den Partner 1 Woche vor Liveschaltung der Änderungen und Anpassungen
informieren. Updates, Änderungen und Anpassungen berechtigen den Partner nicht
zur Kündigung.
3.8 Im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkungen
in den Ziffer 9 und 13 und zur Verantwortlichkeit des Partners in Ziffer 7.

4. Umfänge, Pakete und Preise
4.1 Der Partner bucht Immotooler in dem Umfang: Der Partner bucht Immotooler gemäß dem gebuchten Warenkorb
4.3 Der von dem Partner an den Anbieter zu entrichtende Gesamtpreis je Monat entspricht dem im Warenkorb angegebenen Gesamtpreis netto (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer)
Möglichkeiten für die Zahlung des monatlichen Beitrags: Auswahl der bei dem Buchungsvorgang zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden an der Kasse des Internetshops
4.5 Der Partner erhält elektronisch eine monatliche Rechnung.
4.6 Der Anbieter behält sich Preisanpassungen vor. Preisanpassungen werden dem
Partner spätestens drei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt.
4.7 Weitere Optionen können direkt über Immotooler gebucht werden. Es gelten die AGB
der Immotooler Plattform.

5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag wird mit der in der Produktbeschreibung angegebenen Vertragslaufzeit geschlossen. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien
unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt wurde.
5.2 Bucht der Partner während der Vertragslaufzeit ein weiteres Paket gemäß Ziffer 4.1
oder eine Option gemäß Ziffer 4.2, beginnt die Vertragslaufzeit für den gesamten
Vertrag gemäß Ziffer 5.1 ab dem Zeitpunkt der Buchung von Neuem.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Nutzungsrechte, Pflichten, Partnernennung
6.1 Der Anbieter gewährleistet, für die Software Immotooler über die Nutzungsrechte zu
verfügen, die es ihm ermöglicht, dem Partner ein einfaches Nutzungsrecht
einzuräumen.
6.2 Der Anbieter räumt dem Partner ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf
die Laufzeit des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der
Software Immotooler im Umfang dieses Vertrages ein. Der Partner bleibt berechtigt,
die Nutzung der Lizenzen entsprechend der gewählten Varianten seinen Mitarbeitern
und gesellschaftsrechtlich verbundenen Partnern im Rahmen seines
Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.

6.3 Sofern Leistungen von Drittanbietern Gegenstand dieses Vertrages sind, hat der
Anbieter das Recht, dem Partner entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen oder
die Nutzung zu ermöglichen. Der Partner verpflichtet sich, sich an die entsprechen
den Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen der Drittanbieter zu halten, die zu
halten, die der Partner auf der jeweiligen Internetseite abrufen kann.
6.4 Der Partner verpflichtet sich, Immotooler nebst Optionen vertragsgemäß zu
nutzen. Der Partner ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln, zu
dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, oder jeglichen Teil der Software
zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Partner verpflichtet sich,
die Software nicht in irgendeiner Art und Weise zu modifizieren, oder daraus abgeleitete
Werke zu erstellen und nicht zu versuchen, technische Nutzungsbeschränkungen
an der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln. Der Partner
ist nicht berechtigt, die Software mit anderen Computerprogrammen zu verbinden,
es sei denn, es handelt sich um solche, für deren Verbindung die Software gedacht
ist. Als Verbindung im benannten Sinne gilt nicht das Abspielen der Software auf
einem Betriebssystem, welches die wesentlichen Funktionen eines Computers
steuert und deren Nutzung ermöglicht. Die Software und ihre Komponenten dürfen
nicht entbündelt werden. Insbesondere das Entbündeln oder Repackaging der Soft-
ware zum Vertrieb, zur Übertragung oder zur (Weiter-)Vermietung ist nicht gestattet.
6.5 Sämtliche im Rahmen der Plattform Immotooler von dem Anbieter erstellten
Dokumente, Software, Datenbanken, Bilder, Texte, Film- und Tonwerke oder sonstigen
Daten sind urheberrechtlich geschützt oder unterliegen anderen geistigen oder
Leitungsschutzrechten. Der Partner ist nicht dazu berechtigt, die vorgenannten
Dokumente, Software, Datenbanken, Bilder, Texte, Film- und Tonwerke sowie
sonstigen Daten weder teilweise noch vollständig zu vervielfältigen, zu veröffentlichen
zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verwerten, es sei denn, die Nutzung
von Immotooler sieht eine solche Nutzung durch den Partner ausdrücklich vor.
6.6 Werden dem Partner Unterlagen, Dokumente und Gegenstände nur zur Durchführung
des Vertrages leihwiese übergeben, hat der Partner diese nach Beendigung
des Vertrages, spätestens aber zwei Wochen nach Aufforderung des Anbieters auf
eigene Kosten zurückgeben. Der Partner erwirbt kein Eigentum oder ein weiteres
Besitz- oder Nutzungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Bei Beschädigung, Untergang oder Verlust der Unterlagen, Dokumente und Gegen-
stände, hat der Partner sämtliche Kosten zu erstatten, die zur Wiederherstellung not
wendig sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6.7 Der Partner wird von dem Anbieter auf der Homepage Immotooler.com in einem
Laufband oder einer ähnlichen Darstellung namentlich als Partner des Anbieters
genannt.

7. Verantwortlichkeit des Partners und eingestellte Inhalte
7.1. Mit Einstellung von Inhalten räumt der Partner dem Anbieter ein zeitlich unbeschränktes,
nicht ausschließliches Nutzungsrecht an sämtlichen geistigen Schutz-
rechten und sonstigen Leistungsschutzrechten der eingestellten Informationen ein,
soweit dies für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. Der Anbieter erhält
insbesondere das Recht, die eingestellten Informationen zu speichern, zu vervielfältigen,
zu bearbeiten, abzuändern, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu veröffentlichen
und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies für die Durchführung dieses
Vertrages erforderlich ist.

7.2 Der Partner ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er erklärt
und steht dafür ein, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht rechtswidrig sind,
keine Rechte Dritter verletzen und er auch im Übrigen in vertrag-, ordnungs-, oder
berufsrechtlicher Hinsicht zur Einstellung und Nutzung der Inhalte berechtigt ist.
7.3 Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, die eingestellten Inhalte auf Verletzung von
Rechten Dritter oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu prüfen.
7.4 Etwaige festgestellte rechtswidrige Inhalte sind unverzüglich von dem Partner zu
löschen und der Anbieter ist sowohl von der Feststellung als auch der Löschung in
Kenntnis zu setzen. Stellt der Anbieter rechtswidrige Inhalte fest, kann er den
Partner hierüber berichten, ist im Übrigen aber dazu berechtigt, diese Inhalte selbst
zu löschen.
7.5 Der Partner hat sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Viren
und/oder sonstige Schadsoftware oder Links zu solchen enthalten.
7.6 Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter oder für sonstige
Rechtsverletzungen, soweit die Handlungen, die zu diesen Verletzungen führen, auf
den Partner zurückzuführen sind. Der Partner verpflichtet sich insoweit, den Anbieter
von sämtlichen tatsächlichen oder angedrohten Ansprüchen Dritter oder
ordnungsbehördlichen Maßnahmen wie Bußgeldern und Strafen freizustellen.
Davon erfasst sind auch Ansprüche, die gegenüber Mitarbeitern, Unterbeauftrag-
ten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters geltend gemacht werden. Die Freistellung
umfasst auch die Kosten angemessener Rechtsverteidigung sowie alle
angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der freigestellten
Partei oder ihren jeweiligen Mitarbeitern und Unterauftragnehmern aus oder im
Zusammenhang mit der tatsächlichen oder angedrohten Inanspruchnahme
entstehen. Soweit dem Anbieter bekannt wird, dass eine der vorgenannten
Verletzungen von Rechten Dritter mit der Durchführung dieses Vertrages
einhergehen kann, wird der Anbieter den Partner hierrüber unterrichten. Weitere
Schadensersatzansprüche behält sich der Anbieter vor.
Die Regelungen zur Freistellung und zum Schadensersatz in dieser Ziffer gelten ausdrücklich
auch im Falle von Verstößen des Partners gegen die Rechte von Drittananbietern (Ziffer 6.3).

8. Subunternehmer
8.1 Der Anbieter ist jederzeit dazu berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistung
ganz oder in Teilen Subunternehmer beauftragen.
8.2 Der Anbieter wird im Falle der Beauftragung eines Subunternehmers die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und ggf. Geheimhaltungsvereinbarungen
mit den Subunternehmer abschließen.

9. Gewährleistung, Garantie und Haftung
9.1 Eine Garantie gleich welcher Art wird von dem Anbieter hinsichtlich der erbrachten
Leistungen im Rahmen von Immotooler nicht übernommen.
9.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf ein Handeln des
Partners oder sonstigen Kunden der Plattform Immotooler zurückzuführen sind.

9.3 Es wird keine Gewährleistung für technische Mängel übernommen, die ganz oder
teilweise auf einen Mangel der Endgeräte oder Betriebssysteme oder sonstigen mit
Immotooler genutzter Hard- oder Software beruhen.
9.4 Der Anbieter haftet nicht für
• externe DNS und Routingprobleme, Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur des beauftragten Hosting-Dienstleisters (DDoS/Viren),
• Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb der Kontrolle des Hosting-Dienstleisters,
die zu Fehlmessungen beim Partner führen können,
• Ausfälle, die durch Fehler bei internen oder externen Überwachungs-/
Monitoringdiensten dem Partner fälschlicherweise gemeldet werden
(Fehlinformationen).
9.5 Der Anbieter haften für den Verlust von Daten nur bei eigener Verantwortung nur bis
zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu
deren Wiederherstellung angefallen wäre.
9.6 Der Anbieter haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fallen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer
Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
9.7 Soweit der Anbieter gemäß Ziffer 9.6 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die
Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei
Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
9.8 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine
Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen oder ein Mangel arglistig
verschwiegen worden ist. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit entsprechend seiner Verantwortlichkeit.
10. Rechtsnachfolge
Die Rechte aus dieser Vereinbarung gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger der
Parteien. Im Falle der Rechtsnachfolge verpflichten sich die Parteien, die Verpflichtungen
aus dieser Vereinbarung auch ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern mit
Weitergabe aufzuerlegen.

11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich
aller vertraulichen Informationen, die in der Vertragsanbahnung oder während der
Dauer des Vertrages vom und über den jeweils anderen Vertragspartner zur
Kenntnis gelangen. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen etwa
technischer, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Art, wie
beispielsweise handelnde Personen, Kundeninformationen, potentielle
Finanzpartner, Analysen, Informationen über Produkte, Herstellungsverfahren,
Strategien und Kooperationen, sowie alle sonstigen Informationen, die der eine
Vertragspartner dem anderen mündlich oder schriftlich als vertraulich mitgeteilt hat.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Informationen des jeweiligen Vertrags-
partners wirtschaftlich weder zu nutzen noch auszuwerten. Zu den vertraulichen
Informationen gehört auch der Inhalt dieser Vereinbarung.

11.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig geworden
sind sowie die ein Vertragspartner aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen,
rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung
bekannt geben muss oder die aufgrund des Zwecks des Vertrages einem Dritten
offenkundig zu machen sind.
11.3 Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen
dürfen ausschließlich für die Zwecke und Durchführung des geschlossenen
Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht
ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten
bereits bekannt sind.
11.4 Mit Beendigung dieser Vereinbarung haben beide Parteien auf Verlangen der
jeweils anderen Partei die in ihren Besitz gelangten Unterlagen sowie Datenbestände,
die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, datenschutzgerecht
zu vernichten, soweit
• Abweichendes nicht vereinbart ist,
• es sich nicht um Unterlagen handelt, die dem Nachweis der auftrags- und
ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen oder sonst aus gesetzlichen Gründen
aufzubewahren sind.
11.5 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch gegenüber Mitarbeitern, Subunternehmen
und beauftragten ausführenden Unternehmen der Parteien.
11.6 Vorgenannte Verschwiegenheitsverpflichtungen gelten auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.

12. Datenschutz
12.1 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdaten-
schutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu
beachten.
12.1 Erfolgt im Rahmen der Durchführung des Vertrages eine Verarbeitung von Daten im
Auftrag, werden die Parteien hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß
Art. 28 DS-GVO abschließen.

13. Force majeure (höhere Gewalt)
13.1 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Invasion, Krieg, umfassen-
de militärische Mobilmachung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution,
militärische oder usurpierte Macht, Aufstand, terroristische Handlungen,
Sabotage oder Piraterie, Devisen- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen,
behördliche Handlungen, ob rechtmäßig oder unrechtmäßig, Befolgung von
Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von
Werken, Verstaatlichung, Seuche, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes
Naturereignis, Explosion, Feuer, Zerstörung von Anlagen, längerer Ausfall von
Transport, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine
Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung) und Umstände im Verantwor-
tungsbereich des Partners, z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
hat der Anbieter nicht zu vertreten. Der Anbieter ist in diesem Fall dazu
berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen.

13.2 Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Leistung für den Anbieter unmöglich,
wird der Anbieter von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass der Partner vom
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten
Hindernisse bei dem Partner ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine
Abnahmeverpflichtung.
13.3 Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorgenannten
Art unverzüglich mitzuteilen.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch
die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind
verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine
wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer die Lücke ausfüllenden Bestimmung
zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw.
fehlenden Bestimmungen am nächsten kommt.
14.3 Als Gerichtsstand gilt das Landgericht Düsseldorf.
14.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Liegt diesem Vertrag eine Übersetzung bei, oder
wird er übersetzt, gilt im Zweifel immer der deutsche Vertragstext.
14.6 Die Parteien haben je eine Ausfertigung dieses Vertrages im Original nebst Anlagen
erhalten.

Rechtskräftigkeit des Vertrages

Der Vertrag wird durch die kostenpflichtige Buchung des Produktes über den Warenkorb
rechtsgültig